Neue Möglichkeiten bei Netzhauterkrankungen

Der bi-spezifische Antikörper Faricimab (Vabysmo®) wurde durch die Europäische Kommission für die Behandlung der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration (nAMD) und des diabetischen Makulaödems (DMÖ) zugelassen und ist direkt als First-Line-Therapie einsetzbar.[1] Beide Netzhauterkrankungen zählen weltweit zu den häufigsten Ursachen für den Verlust der Sehkraft.[2] Vabysmo ist der erste bi-spezifische monoklonale Antikörper, der speziell für die intravitreale Anwendung entwickelt wurde.

Durch seinen bi-spezifischen Wirkansatz bindet Vabysmo nicht nur den bekannten vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor VEGF-A, sondern zusätzlich Angiopoietin-2 (Ang-2). So werden zeitgleich zwei verschiedene Signalwege gehemmt, die für multifaktorielle pathologische Prozesse bei retinalen Erkrankungen verantwortlich sind.[1,2] Durch die synergistische Hemmung von VEGF-A und Ang-2 wird die anti-inflammatorische und gefäßstabilisierende Wirkung verstärkt.[1,2] Die Zulassungsstudien zeigen über 2 Jahre konsistent, dass Patient:innen, die mit Vabysmo in Abständen von bis zu 4 Monaten behandelt wurden, eine vergleichbare Verbesserung der Sehschärfe erzielten wie Patient:innen, die alle 2 Monate mit Aflibercept behandelt wurden.[3–6] Nach den ersten 4 monatlichen Injektionen konnten im weiteren Therapieverlauf 3 von 4 Patient:innen mit nAMD oder DMÖ Behandlungsintervalle von 3 bis 4 Monaten erreichen.[3,4] Damit hat Vabysmo das Potential, die Belastung für Patient:innen deutlich zu reduzieren.

[1] Fachinformation Vabysmo®, aktueller Stand

[2] Heier JS et al. Retina 2021; 41:1–19

[3] Heier JS et al. Lancet 2022; 399: 729–740

[4] Wykoff CC et al. Lancet 2022; 399: 741–755

[5] Khanani AM. Jahrestagung der American Society of Retina Specialists (ASRS), New York City, NY, USA, 13. – 16. Juli 2022

[6] Eichenbaum D. Jahrestagung der American Society of Retina Specialists (ASRS), New York City, NY, USA, 13. – 16. Juli 2022

Eindeutige Kennzeichnung von biologischen Arzneimitteln in der medizinischen Kommunikation

Für die Patientensicherheit ist es wichtig, biologische Arzneimittel durch ihren Handelsnamen klar zu kennzeichnen. Nur so kann gewährleistet werden, dass mögliche Nebenwirkungen eindeutig einem bestimmten Produkt zugeordnet und zurückverfolgt werden können. Analog europäischer behördlicher Vorgaben für die Dokumentation des Handelsnamens in der Patientenakte nennt Roche in Publikationen, Texten und Presseinformationen deshalb neben dem internationalen Freinamen auch den Handelsnamen.

Jetzt zugelassen: Vabysmo® für die Behandlung von nAMD und DMÖ

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