Die Vernetzung ist zum Greifen nah

Die Digitalisierung des Point-of Care liegt in Ihren Händen

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Das Bundesamt für Soziale Sicherung fördert und fordert mit dem Krankenhauszukunftsgesetz eine Digitalisierung der Point-of-Care Produkte – soweit verfügbar – bis 2025.

Zitat: „Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales
Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.“ Dies bietet große Herausforderungen und Chancen für die Zukunft.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung schreibt in seiner Förderrichtline

zu Fördertatbestand 6 in Abschnitt 4.3.6., dass „die konsequente digitale Anforderung und/ oder automatisierte Anforderung auf Basis eines Diagnose- oder Behandlungsplans und gleichzeitig digitale Rückmeldung etwaiger Befunde […] die Geschwindigkeit von Kommunikationsprozessen erhöhen und gleichzeitig zu einer Reduktion von Behandlungsfehlern führen [kann].“

Dieses Ziel erreichen Sie mit dem Blutzuckermonitoring mit dem Accu-Chek® Inform II System und einer Vernetzung mit cobas® infinity POC solution.

Bei einem Förderantrag erfüllen Sie mit diesen Produkten für Blutzucker-Befundergebnisse die folgenden MUSS-Kriterien:

  • „eine korrekte Zuordnung der Befundergebnisse zu den jeweiligen Patienten und den krankenhausinternen Patientenakten gewährleisten“

  • „den Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, standortunabhängig die jeweiligen Daten einsehen zu können“

In Fördertatbestand 6 sind weitere MUSS-Kriterien vorgeschrieben wie z.B. ein Terminmanagement als Teil der Leistungsanforderung. Sie können diese Kriterien durch die Mitbeantragung von Produkten anderer Hersteller erfüllen, denn ein Förderantrag darf die Beantragung der Förderung von Produkten mehrerer Hersteller umfassen.

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet auf seiner Seite die Ergebnisse einer Herstellerumfrage

die Ihnen eine Auflistung der Hersteller bietet.

Für die Vernetzung von Blutzuckermessgeräten ergibt sich bei gleichzeitiger Beantragung ergänzender Produkte anderer Hersteller die Förderfähigkeit.

Sie haben weiteren Beratungsbedarf zum Krankenhauszukunftsgesetz? Ihre Ansprechpartner im Roche Point-of-Care Außendienst stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Oder senden Sie uns gleich jetzt eine E-Mail mit Ihren Fragen an: mannheim.digitaler-point-of-care@roche.com

Förderfähigkeit für Point-of-Care Diagnostik

Als Alternative zu unvernetzten Systemen steht Ihnen schon heute unser vernetztes Accu-Chek® Inform II System zur Verfügung. Dieses System bietet Ihnen vernetztes Blutzuckermonitoring für den professionellen Einsatz im Klinikbereich.

Ihre Vorteile auf den Punkt gebracht:

  • Schnelle und präzise Messung des Blutzuckers mit kapillarem, arteriellem und venösem Blut - auch auf Intensivstationen und Neonatologie

  • Automatische Dokumentation der POCT-Ergebnisse in der elektronischen Patientenakte

  • Automatische Datenverarbeitung durch Verknüpfung mit cobas® infinity POC solution (oder anderer POCT-IT) zur Minimierung des Arbeitsaufwandes

Förderfähig im Rahmen von Fördertatbestand 6 „Digitale Leistungsanforderung“.

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Vereinfachen Sie Ihr Blutzuckermonitoring durch Digitalisierung und Vernetzung im Bereich Point-of-Care.

Durch eine Anbindung mit cobas® infinity POC solution können die Befundergebnisse von Accu-Chek® Inform II von jedem Arbeitsplatz eingesehen werden, der im selben Krankenhausnetzwerk (z.B. auch über VPN) angemeldet ist. Dadurch wird es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, standortunabhängig Befundergebnisse einsehen zu können.

Über die Blutzuckerdiagnostik hinaus können Geräte zur Blutgasanalyse wie z.B. das cobas® b221 System und das cobas® b 123 System vernetzt werden. Für cobas® infinity POC solution stehen insgesamt mehr als 100 Treiber zur Anbindung auch von Geräten anderer Herstellern und für weitere Anwendungsbereiche wie klinische Chemie, molekulare Diagnostik oder Infektionsdiagnostik zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf den Punkt gebracht:

  • Herstellerunabhängige Anbindung von mehr als 100 POC-Systemen

  • Alles auf einen Blick durch das übersichtliche Dashboard und die automatische Priorisierung offener Erledigungspunkte

  • Reduktion des Schulungaufwandes durch einfache Zertifizierung und Rezertifizierung in Kombination mit einem E-Learning

Förderfähig im Rahmen von Fördertatbestand 6 „Digitale Leistungsanforderung“.

Kontaktieren Sie uns: mannheim.digitaler-point-of-care@roche.com

Die Gesamtlösung für Ihren Point-of-Care-Alltag cobas® infinity POC IT solutions intuitiv. mobil. weitergedacht.

Das POC-Geräteportfolio von Roche: Präzise, effizient und vollvernetzt dank cobas® infinity POC solution.

Point-of-Care-Diagnostik von Roche

Baden- Würtemberg

Fristende:

Projektskizzen bis 23.4.2021

Bayern

Fristende:

Ende Mai 2021

Sonstiges

Erste Verteilung. Bei nicht abgerufenen Mitteln zweite Antragsrunde.

Berlin

Fristende:

31.12.2021

Brandenburg

Fristende:

28.05.2021

Bremen

Fristende:

30.09.2021

Hamburg

Fristende:

31.01.2021

Hessen

Fristende:

30.06.2021

Sonstiges:

Erste Verteilung. Bei nicht abgerufenen Mitteln zweite Antragsrunde.

Mecklenburg-Vorpommern

Fristende:

28.02.2021

Niedersachsen

Fristende:

01.03.-31.09.2021

Sonstiges:

Kontingentierung (80% der Mittel)

Nordrhein-Westfalen

Fristende:

17.05-31.05.2021

Rheinland-Pfalz

Fristende:

01.04.-15.05.2021

Sonstiges:

Erste Verteilung. Bei nicht abgerufenen Mitteln zweite Antragsrunde.

Saarland

Fristende:

Bis Sommer

Sachsen

Fristende:

31.12.2021

Sonstiges:

Empfohlen wird bis Q3/2021

Sachsen-Anhalt

Fristende:

Q3/2021

Schleswig-Holstein

Fristende:

31.05.2021

Thüringen

Fristende:

30.09.2021

Besonderheiten und Restlaufzeiten in den Bundesländern

Interessiert? Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Roche Point-of-Care-Außendienst oder schreiben Sie uns eine Nachricht an mannheim.digitaler-point-of-care@roche.com

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